Schul- & Hausordnung

Schul- & Hausordnung
der Jugendkunstschule Tempelhof-Schöneberg

Um in der Jugendkunstschule Tempelhof-Schöneberg eine Atmosphäre zu schaffen, in der sich jede*r Einzelne wohlfühlt sind bestimmte Regeln notwendig. Diese wurden in der nachfolgenden Schul- und Hausordnung festgehalten.

Die Schul- und Hausordnung richtet sich an alle an der Jugendkunstschule Tempelhof-Schöneberg Beschäftigten, an die an ihr unterrichtenden Lehrer*innen und Honorarkräfte, an die an den Kurs- und Projektangeboten der Schule teilnehmenden Kinder und Jugendliche, an Schüler und Schülerinnen, an Lehrer und Lehrerinnen und deren Begleitungen, sowie an alle übrigen Besucher.

> Wir behandeln uns und andere mit Respekt, unabhängig von ihrer Herkunft oder Religion
> Wir sind freundlich und rücksichtsvoll.
> Wir stören störe niemanden und tun niemandem weh.
> Wir helfen anderen, wenn sie Hilfe benötigen.
> Wir bleiben fair und regeln Streit mit Worten.
> Wir benutzen keine Kraftausdrücke und Schimpfwörter.
> Wir werfen Müll immer getrennt in die entsprechenden Mülleimer.
> Wir lassen unsere Mobiltelefone ausgeschaltet und in der Tasche.
> Wir bringen keine Feuerzeuge, Streichhölzer, Knallkörper, Taschenmesser und Waffen oder waffenähnliche Gegenstände mit in die Juks.

> Während der Schulprojekte und Schulkooperationen liegt die Aufsichtspflicht bei den begleitenden Lehrern und Lehrerinnen, bei den freien Nachmittags- und Ferienkursen bei den Honorarkräften.

> In den Werkräumen wird nicht gerannt.
> Werkzeuge, Werkzeugmaschinen und Arbeitsmaterialien dürfen nur nach Erlaubnis durch die Kurs- und Projektleiter angefasst und benutzt werden.
> Alles was in Regalen liegt, bleibt in den Regalen.
> Den Anweisungen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an der Juks und den Honorarkräften ist jederzeit Folge zu leisten.

> Wir gehen sorgsam mit den Werkzeugen und Arbeitsmaterialien um und benutzen diese nur für den dafür vorgesehenen Zweck.
> Wir arbeiten und bewegen uns mit den Werkzeugen und Arbeitsmaterialien so, dass niemand Schaden nimmt.
> Am Ende der Schulprojekte und Kurse räumen wir auf und säubern unseren Arbeitsplatz.

> Während der Nutzung von Werkzeugen und Arbeitsmaterialien entstandene Schäden sind umgehend den Kurs- oder Projektleitern und -leiterinnen zu melden.

> Der Weg zu den außerhalb der Werkräume liegenden Toiletten durch das Treppenhaus ist ruhig und geordnet vorzunehmen.
> Mit den Toilettenartikeln ist pfleglich umzugehen, damit keine Verstopfungen der Toiletten oder Beschädigungen des Inventars geschehen.
> Die Toiletten sind sauber und ordentlich zu verlassen.
> Der Toilettenschlüssel ist wieder an den für ihn vorgesehenen Platz beim Gipsfangbecken zu hängen.
> Nur zwei Kinder können die Toiletten gleichzeitig besuchen.

> …melden sich im Eingangsbereich bei dem Werkstattleiter oder einer Honorarkraft an.

> In Ausnahmefällen wie z. B. pandemischen Krisen gelten in der Regel außergewöhnliche Hygienekonzepte. Diesen Regeln ist an der Jugendkunstschule Folge zu leisten.

> In der Juks herrscht bis auf weiteres Maskenpflicht. Es gelten Hygiene- und Abstandsregelungen.
Bei Nicht-Einhaltung der genannten Regelungen werden die Kinder nach Hause geschickt.

> In der Juks ist es untersagt, in Wort und Schrift die Freiheit und Würde des Menschen verächtlich zu machen, Kennzeichen und Symbole zu verwenden oder zu verbreiten, die im Geist verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren, Kennzeichen, Symbole und Grußweisungen verfassungswidriger (verbotener) Organisationen zu verwenden und zum Rassenhass oder Volksverhetzung aufzuhetzen.

> Bei Bränden, deren Brandursache unklar oder nicht überschaubar ist, Wasserhavarien großen Ausmaßes sowie Katastrophenzuständen ist die Einrichtung in Ruhe und geordnet zu räumen. Hierbei ist der Fluchtplan zu beachten. Die Aufsichtspflichtigen tragen Sorge für das Verlassen der Jugendkunstschule aller Kinder und Jugendlichen über die Fluchtwege, deren Verbringung an die ausgewiesenen Sammelstellen und die Überprüfung der Anwesenheit aller ihnen Anvertrauten und deren gesundheitlicher Verfassung.

> Bei Verstößen gegen die Schul- und Hausordnung kann die Juks von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und ein Hausverbot aussprechen. Im Fall von freien Kursen wird das dann schon gezahlte Entgelt – auch anteilig – nicht erstattet.
> Straftaten werden von der Jugendkunstschule unabhängig von der Strafmündigkeit zur Anzeige gebracht.

> Die Juks übernimmt keine Haftung für die Beschädigung oder den Verlust von Garderobe und Wertgegenständen.
> Die Teilnehmer*innen sind während der Veranstaltungen nicht über die Jugendkunstschule versichert.

> Das Hausrecht wird von der Leitung oder bei deren Abwesenheit von der von ihr bestimmten Person ausgeübt.

> Diese Schul- und Hausordnung tritt am 16.05.2022 in Kraft und gilt unbefristet.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Christine Garenne Unterschrift

Christine Garenne

Schulleiterin

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