> in der Juks gilt für alle und überall Maskenpflicht. Bitte eine eigene Maske mitbringen!
> in der Juks gilt die 3G-Regel und Nachweis:
- An den Angeboten der JuKS dürfen nur Personen teilnehmen, die geimpft, getestet oder genesen (= die 3G-Regel) sind. Sie müssen eine Maske tragen.
- Schüler*innen, die Schulen im Sinne des Berliner Schulgesetzes einschließlich der Einrichtungen des Zweiten Bildungsweges besuchen, müssen nach §6 Abs. 3 keinen zusätzlichen negativen Test vorlegen, sofern sie regelmäßig in der Schule getestet werden. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage des Schülerausweises oder BVG-Karte.
- Ausnahme: Die regelmäßige Testung als Schülerin oder Schüler kann während der Schulferien nicht durch Vorlage eines Schülerausweises nachgewiesen werden. Sie müssen für die Teilnahme am Jugendkunstschulunterricht einen aktuellen Nachweis über eine negative Testung vorlegen (§ 6 Abs. 2).
- Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und nicht regelmäßig im Rahmen des Schulbesuchs (Nachweis anhand Schülerausweis) getestet werden, haben ein tagesaktuelles Testergebnis einer zertifizierten Teststelle gemäß §6 VO nachzuweisen. Dies gilt nicht für Teilnehmende, die nach § 8 VO geimpft oder genesen sind.
- Für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben gilt die 3G-Regel.
> Ein Abstand von 1,5 Metern zu Mitmenschen ist nach Möglichkeit einzuhalten.
> Die Teilnehmer*innen müssen vor und nach dem Kurs die Hände waschen und sich an die Anweisungen der Kursleitung zur Einhaltung der Hygienemaßnahmen halten.
> Achtung: Bei Nicht-Einhalten der Hygienevorschriften werden die Kinder nach Hause geschickt!
> Besucher*innen mit chronischen Atemwegserkrankungen, die keinen Mund-Nase-Schutz tragen können, setzen sich einem erhöhten Infektionsrisiko aus!
> Besucher*innen, die an einem Infekt der oberen Atemwege leiden, dürfen am Jugendkunstschulunterricht nicht teilnehmen.