
Liebe Eltern, liebe Lehrer*innen, liebe Kursteilnehmer*innen,
bitte beachten Sie folgende Hinweise:
> in der Juks gilt für alle und überall Maskenpflicht. Bitte eine eigene Maske mitbringen!
> in der Juks gilt die erweiterte 2G-Regel und Nachweis:
- Schüler*innen, die Schulen im Sinne des Berliner Schulgesetzes einschließlich der Einrichtungen des Zweiten Bildungsweges besuchen, müssen nach §6 Abs. 3 keinen zusätzlichen negativen Test vorlegen, sofern sie regelmäßig in der Schule getestet werden. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage des Schülerausweises oder BVG-Karte.
- Ausnahme: Die regelmäßige Testung als Schülerin oder Schüler kann während der Schulferien nicht durch Vorlage eines Schülerausweises nachgewiesen werden. Sie müssen für die Teilnahme am Jugendkunstschulunterricht einen aktuellen Nachweis über eine negative Testung vorlegen (§ 6 Abs. 2).
> Ein Abstand von 1,5 Metern zu Mitmenschen ist nach Möglichkeit einzuhalten.
> Die Teilnehmer*innen müssen vor und nach dem Kurs die Hände waschen und sich an die Anweisungen der Kursleitung zur Einhaltung der Hygienemaßnahmen halten.
> Achtung: Bei Nicht-Einhalten der Hygienevorschriften werden die Kinder nach Hause geschickt!
> Besucher*innen mit chronischen Atemwegserkrankungen, die keinen Mund-Nase-Schutz tragen können, setzen sich einem erhöhten Infektionsrisiko aus!
> Besucher*innen, die an einem Infekt der oberen Atemwege leiden, dürfen am Jugendkunstschulunterricht nicht teilnehmen.
Hier finden Sie zusätzlich unseren Hygienekonzept.
Bleiben Sie gesund!
Euer JuKS-Team